Hoheit (Anrede)

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Hoheit ist eine Anrede an eine fürstliche Persönlichkeit, die in der schlichten Form regierenden deutschen Herzögen zustand und – angereichert mit dem Zusatz kaiserliche oder königliche – für Angehörige entsprechend regierender (oder vormals regierender) Häuser verwendet wurde bzw. von manchen Kreisen noch verwendet wird.

Die Anrede „Hoheit“

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Spätmittelhochdeutsch gab es hôchheit (mitteldeutsch hôcheit) „Hoheit, Erhabenheit“,[1] frühneuhochdeutsch noch bis ins 17. Jahrhundert hochheit, bevor es die heutige Form annahm.[2]

Bei dem Gebrauch des Wortes als Anrede handelt es sich um die Eindeutschung der französischen Anrede „Altesse“; diese war – in verschiedenen Abstufungen („Royale“, „Sérénissime“) – für Angehörige regierender Häuser üblich, als seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die französische Sprache zur lingua franca des europäischen Adels und der Diplomatie wurde. Zuvor waren in der deutschen Sprache für fürstliche Personen Anreden wie Hochgeboren oder Durchlaucht üblich, während Majestät seit dem Mittelalter die Anrede für den Kaiser und seit dem 16. Jahrhundert auch für Könige ist. (Die häufig in Presse oder Fernsehen anzutreffende Aussage „die Königliche Hoheit...“ mit Bezug auf die Person eines Monarchen oder einer Monarchin ist daher eindeutig falsch – außer wenn es sich um den Großherzog von Luxemburg handelt.)

In der deutschen Variante beschränkte sich die Anrede Hoheit zunächst auf Prinzen und Prinzessinnen aus königlichen Häusern. Seit 1844 nannten sich auch regierende Herzöge im Deutschen Bund und ab 1871 im Deutschen Kaiserreich so. Entsprechungen in anderen Sprachen lauten Highness (englisch), Altezza (italienisch) und Alteza (spanisch).

Folgende Abstufungen sind zu unterscheiden:

Hingegen standen morganatischen Ehepartnern von Königen, königlichen Prinzen, Großherzögen oder Herzögen entsprechende Anreden nicht zu, sie erhielten stattdessen rangniedrigere Morganatentitel mit entsprechenden Anreden. Gleiches galt auch für die übrigen Agnaten solcher Häuser, sofern sie nicht den Hausgesetzen entsprechend heirateten oder derartigen Verbindungen (Mesalliancen) entstammten. Noch im 20. Jahrhundert verloren etwa eine Reihe von Prinzen aus dem Hause Bernadotte aus diesem Grunde ihre Titel.

Heutiger Gebrauch

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Nach der Novemberrevolution 1919 wurden in Deutschland die Vorrechte des Adels abgeschafft, einschließlich der Adelsbezeichnungen und Titel, welche in Bestandteile des Familiennamens überführt wurden. Dies wurde in Artikel 109 der Weimarer Verfassung festgeschrieben, welcher nach Art. 123 GG bis heute fortwirkt. Somit ist „Hoheit“ in Deutschland keine offizielle Anrede mehr, wird in Adelskreisen als Höflichkeit oder Respektbezeugung für die Angehörigen entsprechender Häuser des Hochadels noch verwendet. Auf Briefköpfen ist es dabei üblich, die Anreden in der Zeile über den Namen in abgekürzter Version anzubringen, etwa S.K.H. (für Seine Königliche Hoheit) bei männlichen Adressaten oder I.K.H. bei weiblichen. Bei Ehepaaren ist zur Markierung des Plurals die Dopplung der Buchstaben der weiblichen Variante gebräuchlich, also etwa die Abkürzung I.I.K.K.H.H. für „Ihre Königlichen Hoheiten“.

Für den Österreichischen Adel gilt das Adelsaufhebungsgesetz von 1919, das die vormaligen Adelstitel sogar als Namensbestandteile tilgte. Vergleichbares gilt etwa für den böhmischen oder italienischen Adel; der private Gebrauch blieb davon unberührt. In den existierenden Monarchien sind die Anreden hingegen bis heute obligatorisch oder zumindest allgemein üblich und zumeist auch in den Pässen der Mitglieder der Königshäuser eingetragen. Näheres über die Berechtigung zum Gebrauch regeln die jeweiligen Hausgesetze.

Wiktionary: Hoheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. hôch-heit. Lexer, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch
  2. Hoheit. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 10: H, I, J – (IV, 2. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1877 (woerterbuchnetz.de).